Prüfung von Gabelstaplern

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Der gefahrlose Betrieb von Gabelstaplern hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand des gesamten Gerätes ab. Deshalb sind Gabelstapler nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, durch einen Sachkundigen -befähigte Person- zu prüfen.

Ein Bedarf für Prüfungen in kürzeren Abständen als einem Jahr kann gegeben sein, wenn der Gabelstapler über das gewöhnliche Maß hinaus eingesetzt wird (z.B. in mehrschichtigem Betrieb). Ist der Stapler einem außergewöhnlichen Verschleiß oder einer übermäßigen Korrosion ausgesetzt, ist die Prüfung ebenfalls in kürzeren Zeitabständen durchzuführen.

Als Sachkundige -befähigte Person- für die Durchführung der regelmäßigen Prüfungen an Gabelstaplern kommen Personen in Frage, die ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen haben, um den Zustand eines Gabelstaplers und die Wirksamkeit seiner Einrichtungen nach den Regeln der Technik und den berufsgenossenschaftlichen "Grundsätzen für die Prüfung von Flurförderzeugen" beurteilen zu können. Es muss weiter gewährleistet sein, dass der Sachkundige -befähigte Person- seine Beurteilung neutral und unbeeinflusst von persönlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen abgibt. Als Sachkundige -befähigte Person- für die regelmäßigen Prüfungen von Gabelstaplern kommen z.B. unsere -befähigte Person- in Frage.

Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, welchen -befähigte Person- er für die Durchführung der Prüfungen heranzieht, sofern aufgrund der Gesamtumstände erwartet werden kann, dass die betreffende Person die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Über die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung ist Nachweis zu führen. Es wird empfohlen, hierzu ein Prüfbuch zu verwenden. Bei der Prüfung festgestellte Mängel müssen unverzüglich behoben werden. Die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist ebenfalls im Prüfnachweis zu vermerken. Der Prüfnachweis muss jederzeit zur Einsichtnahme bereitliegen.

Das Anbringen von Prüfplaketten am Gabelstapler erleichtert die Kontrolle der Prüffristen, entbindet aber er nicht von der Führung des Prüfnachweises.


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