Prüfung von austauschbaren Absetzbehältern
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Austauschbare Absetzbehälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebsicherheitsverordnung.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind gemäß § 3 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Hierbei kann die berufsgenossenschaftlichen Regel "Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter, BGR 186" als Entscheidungshilfe mit herangezogen werden..
Die Prüfung hat der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierzu befähigte Person durchführen zu lassen.
Die Anforderungen an eine befähigte Person sind in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1203 -Befähigte Personen-Allgemeine Anforderungen- genannt.

