REACH - Chemikalienverordnung

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REACH: Großer Informationsbedarf bei Unternehmen zu geplanter Chemikalienverordnung der EU

Ergebnisse einer Unternehmensbefragung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW).

Die baden-württembergischen Unternehmen sind insgesamt nur unzureichend auf die im Laufe des Jahres 2007 von der Europäischen Union zu erwartende Neuregelung des europäischen Chemikalienrechts vorbereitet.

Dies hat eine im Auftrag des Umweltministeriums von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) durchgeführte Befragung von kleineren und mittleren Unternehmen ergeben.


Mit der so genannten REACH-Verordnung will die EU den Verbraucherschutz wie auch den Schutz von Anwendern und Nutzern von Chemikalien verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken.

Nahezu jeder zweite Betrieb sei nach den Ergebnissen der Befragung zu wenig über die Details der Neuregelung informiert. Angesichts dieser Ergebnisse sei es erforderlich, die Betriebe bei der Umsetzung der Verordnung zu unterstützen.

Landesweit 400 kleinere und mittlere Unternehmen wurden von der LUBW befragt; 90 Unternehmen hatten die Fragebögen ausgefüllt und zurückgesandt. Der Fragenkatalog und der Bericht mit den Befragungsergebnissen ist im Internet abrufbar unter: [www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/10287/ http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/10287/]


Weitere Informationen veröffentlichte die LUBW in einer Pressemeldung (PDF, 2 Seiten) im April 2006.

Quelle/Urheber: LUBW/PolRed


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