Regelmäßige Prüfung der Arbeitsplätze
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Bei der regelmäßigen Prüfung der gesamten Arbeitsplätze sind insbesondere zu berücksichtigen:
- Erste-Hilfe-Einrichtungen (z.B. Augendusche, Augenspülflaschen, Notbrausen, Gefahrstoffinformationen für den Arzt),
- Persönliche Schutzausrüstungen einschließlich Verwendungsdauer von Filtereinsätzen in Atemschutzgeräten,
- Befestigung und Verlegung von Laufrosten,
- Kennzeichnung der Bäder,
- Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz,
- Kennzeichnung von Gebinden, Feuerlöschanlagen bzw. -geräte,
- Absturzsicherungen,
- Vorhandensein der Betriebsanweisung
