Regelmäßige Prüfung der Arbeitsplätze

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Bei der regelmäßigen Prüfung der gesamten Arbeitsplätze sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • Erste-Hilfe-Einrichtungen (z.B. Augendusche, Augenspülflaschen, Notbrausen, Gefahrstoffinformationen für den Arzt),
  • Persönliche Schutzausrüstungen einschließlich Verwendungsdauer von Filtereinsätzen in Atemschutzgeräten,
  • Befestigung und Verlegung von Laufrosten,
  • Kennzeichnung der Bäder,
  • Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz,
  • Kennzeichnung von Gebinden, Feuerlöschanlagen bzw. -geräte,
  • Absturzsicherungen,
  • Vorhandensein der Betriebsanweisung
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