Rettungsplan

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Erstellen Sie einen Flucht- und Rettungsplan.

Der Flucht- und Rettungsplan sollte den Alarmplan enthalten. Er ist erforderlich in großen Bürogebäuden, weitläufigen Produktionsstätten oder Gebäuden mit unübersichtlichen Verkehrswegen und Treppen sowie in Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen.

Stellen Sie sicher, dass der Alarmplan regelmäßig aktualisiert wird (Telefonnummern, Namen).


Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen

Flucht- und Rettungspläne sollen für den Gefahrfall im Betrieb die Voraussetzungen schaffen für

  • das Verhalten der Arbeitnehmer (z.B. bei Brand, Gasaustritt)
  • die Flucht der Arbeitnehmer ins Freie oder in einen gesicherten Bereich
  • die Rettung gefährdeter Arbeitnehmer durch betriebseigene oder -fremde Hilfskraefte aus der Arbeitsstätte
  • die schnelle Übersicht über vorhandene Hilfsmittel (z.B. Feuerloescher, Löschdecken, Tragen).


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