Risikoanalyse bei Maschinen
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Risikoanalyse - Wenn der Maschinenbetreiber zum Hersteller wird
Viele bauen selbst Maschinen für den Eigengebrauch oder stellen Maschinen oder Anlagen zusammen.
Rechtlich werden sie damit zum Maschinenhersteller und sind verpflichtet, eine Gefahrenanalyse durchzuführen. Maschinenbau ist aber für diese Unternehmen kein Alltagsgeschäft. Die Verantwortlichen sind oft unsicher, wie eine solche Analyse aussehen und was sie beinhalten muss.
Die Maschinenrichtlinie (98/37/EG) verpflichtet den Hersteller, »eine Gefahrenanalyse vorzunehmen, um alle mit seiner Maschine verbundenen Gefahren zu ermitteln; er muss die Maschine dann unter Berücksichtigung seiner Analyse entwerfen und bauen.«
Ziel der Risikobeurteilung ist es, alle mit der Maschine oder Anlage verbundenen Gefahren in allen Lebensphasen der Maschine zu identifizieren und dort, wo notwendig, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung des Risikos zu ermitteln und festzulegen.
Als Erstes muss festgelegt werden, was überhaupt alles zu betrachten ist. Dazu werden die räumlichen Grenzen, Verwendungsgrenzen und zeitlichen Grenzen ermittelt. Die Grenzen der Maschine bestimmen ihre Funktion und die Rahmenbedingungen, unter denen sie eingesetzt werden soll.
Risikoeinschätzung
Nachdem die Gefährdungen ermittelt wurden, ist das Risiko einzuschätzen, das mit diesen Gefährdungen verbunden ist. Das Risiko ist eine Kombination aus der Schwere des möglichen Schadens und der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts.
Risikobewertung
Auf die Risikoeinschätzung folgt die Risikobewertung. Es muss entschieden werden, ob ein tolerierbares Risiko vorliegt oder ob (weitere) Maßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind.
Dokumentation
Gemäß Ziffer 9 DIN EN 1050 sind im Rahmen der Risikobeurteilung u.a. die festgestellten Gefährdungen, Gefährdungssituationen, die Bewertung der Gefährdungsereignisse, die Schutzmaßnahmen und die abschließende Risikobewertung zu dokumentieren.
Zusammenfassung
Beide Verfahren dienen dazu, Gefahrenpotentiale zu erkennen und zu bewerten. Bei einer Gefährdungsbeurteilung werden alle Gefahren betrachtet, die in einem Arbeitsbereich auftreten können. In einer Gefahrenanalyse werden nur die Gefahren betrachtet, die von einem Gerät ausgehen. Die verbleibenden Restgefahren werden sowohl in der Gefahrenanalyse als auch in der Betriebsanleitung aufgeführt. Somit können die Restgefahren, die sich aus der Gefahrenanalyse eines Gerätes ergeben, für die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsbereichs, in dem dieses Gerät eingesetzt, herangezogen werden.
Bei gekauften Geräten ist die Gefahrenanalyse meist nicht im Lieferumfang enthalten, da die Gefahrenanalyse zur internen Dokumentation gehört und dem Käufer nicht zugänglich gemacht werden muss. Dieses Problem kann nur durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer geregelt werden.
