Schadstoffsammlung
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Im Zuge eines ständig wachsenden Umweltbewußtseins werden zunehmend bereits zu Beginn der Entsorgungskette Schadstoffe vom üblichen Haushaltsabfall getrennt erfaßt. Viele Kommunen bieten daher dem Bürger die Entsorgung der Schadstoffe auf dem örtlichen Bauhof an.
Mitarbeiter lagern diese Schadstoffe bis zur endgültigen Entsorgung auf dem Gelände des Bauhofes. Doch wo auch immer Schadstoffe gelagert werden, ihre Aufbewahrung und der Umgang mit ihnen ist nicht unproblematisch.
Denn Schadstoffe wie
- Chemikalien
- Lacke, Farben
- Pflanzenschutzmittel
- Batterien
- Reinigungsmittel oder Medikamente
können giftige, gesundheitsschädliche, reizende, ätzende, brennbare oder explosive Eigenschaften besitzen.
Gefahren
Die Mitarbeiter der kommunalen Bauhöfe sind daher bei der Lagerung dieser Stoffe verschiedenen Gefahren ausgesetzt. So können beim Handtransport
- Glasgefäße zerbrechen oder
- defekte Behältnisse zerreißen und der
- reizende, ätzende oder giftige Inhalt die Mitarbeiter verletzen
Eine weitere Gefahrenquelle ist beim Umfüllen von Chemikalien gegeben, denn hierbei kann es zu ungewollten gefährlichen Reaktionen kommen.
Steigen beim Umfüllen von einem Behältnis zum anderen giftige, ätzende oder reizende Dämpfe auf, sind Verletzungen der Atemwege oder der Augen möglich.
Ein noch größeres Risiko stellen etwaige von den Mitarbeitern der Bauhöfe nicht bemerkte leckgeschlagene oder offene Gebinde dar. Entweichen hieraus leichtflüchtige, hochentzündliche Dämpfe, ist die Brandgefahr akut.
Arbeitssicherheit
Um den genannten Gefahren möglichst auszuweichen oder vorzubeugen, ist es dringend erforderlich, daß die Umgangsschritte Annehmen, Transportieren und Lagern von Schadstoffen nur unter Aufsicht einer Fachkraft erfolgt.
Es sind Betriebsanweisungen zu erstellen, in denen Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln sowie Schadstoffsammlung und Erste Hilfe Maßnahmen beschrieben sind.
Weitere Aufgaben:
- Aushang der entsprechenden Betriebsanweisungen
- Unterweisung der Mitarbeiter anhand der Betriebsanweisungen
Schutzkleidung
Damit unnötige Verletzungen von vornherein ausgeschlossen werden, sind den Mitarbeitern persönliche Schutzausrüstungen, u. a. Augen und Gesichtsschutz, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen.
Erste Hilfe
Um im Ernstfall gerüstet zu sein, müssen Sammelstellen mit mindestens einem Ersthelfer ausgestattet sein. Der Aufbewahrungsort des Erste-Hilfe-Materials muss für alle klar ersichtlich gekennzeichnet sein.
Feuerlöscheinrichtungen
Besondere Anforderungen werden auch an die Feuerlöscheinrichtungen gestellt.
Ihre Wirkung darf durch Witterungseinflüsse oder das Zusammentreffen mit Schadstoffen nicht beeinträchtigt werden.
Sortieren und Lagern
Von vornherein sollten die Schadstoffe nach einem bestimmten Sortierschema gelagert werden, beispielsweise
- Farben und Lacke
- brennbare Flüssigkeit
- Lösemittel, Säuren, Laugen
- Medikamente
- Batterien und Altöle
Weiterhin ist darauf zu achten, daß diese nur in hierfür zugelassenen flüssigkeitsunduchlässigen Behältern (z. B. KTC / kubischen Transportcontainern) auf dem Bauhof gelagert werden.
Darüber hinaus ist in den Lagerstätten
- für eine ausreichende Lüftung zu sorgen
- jedes Schadstoffzwischenlager gekennzeichnet sein
- Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten


