Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel

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TRBS 2111 Teil 4 - Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel


Mobile Arbeitsmittel wie Hubwagen, Gabelstapler, Hänger und Zugmaschinen sind vielerorts unverzichtbar. Die TRBS 2111 Teil 4 - "Mechanische Gefährdungen, Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel" enthält mögliche Schutzmaßnahmen.


Diese folgen dem bekannten TOP-Prinzip (technisch vor organisatorisch vor persönlich):

a) technische Schutzmaßnahmen:

  • Einrichtungen zum Beheben von Sichteinschränkungen wie z. B. Spiegel oder selbst tätige Gefahrenerkennungssysteme am Stapler (Sensoren mit Infrarot-/ Ultraschalltechnik).
  • Rückhalteeinrichtungen für Fahrer/ Mitfahrer wie z. B. Sicherheitsgurte oder Bügeltüren
  • Einrichtungen zur form- und kraftschlüssigen Ladungssicherung wie z. B. Zurrpunkte mit Spanngurten, Klemmstangen, Antirutschmatten.

b) organisatorische Schutzmaßnahmen:

  • Festlegen der Personen mit Qualifikation
  • Betriebliche Anweisungen für das Benutzen
  • Regelmäßige Unterweisung
  • Sicht- und Funktionskontrollen vor Benutzung.

c) personenbezogene Schutzmaßnahmen:

  • Benutzen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie z. B. Sicherheitsschuhe, Warnwesten
  • Unverzügliches Aufgreifen von Fehlverhalten.


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