Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel
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TRBS 2111 Teil 4 - Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel
Mobile Arbeitsmittel wie Hubwagen, Gabelstapler, Hänger und Zugmaschinen sind vielerorts unverzichtbar.
Die TRBS 2111 Teil 4 - "Mechanische Gefährdungen, Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel" enthält mögliche Schutzmaßnahmen.
Diese folgen dem bekannten TOP-Prinzip (technisch vor organisatorisch vor persönlich):
a) technische Schutzmaßnahmen:
- Einrichtungen zum Beheben von Sichteinschränkungen wie z. B. Spiegel oder selbst tätige Gefahrenerkennungssysteme am Stapler (Sensoren mit Infrarot-/ Ultraschalltechnik).
- Rückhalteeinrichtungen für Fahrer/ Mitfahrer wie z. B. Sicherheitsgurte oder Bügeltüren
- Einrichtungen zur form- und kraftschlüssigen Ladungssicherung wie z. B. Zurrpunkte mit Spanngurten, Klemmstangen, Antirutschmatten.
b) organisatorische Schutzmaßnahmen:
- Festlegen der Personen mit Qualifikation
- Betriebliche Anweisungen für das Benutzen
- Regelmäßige Unterweisung
- Sicht- und Funktionskontrollen vor Benutzung.
c) personenbezogene Schutzmaßnahmen:
- Benutzen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie z. B. Sicherheitsschuhe, Warnwesten
- Unverzügliches Aufgreifen von Fehlverhalten.
