Sicher Arbeiten mit Gabelstapler Arbeitsbühnen

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Arbeitsbühne
Arbeitsbühne

Mal eben soll schnell eine Deko in der Halle ausgewechselt werden: Für Arbeiten, die sich schlecht von einer Leiter aus erledigen lassen, bietet sich der Mitgänger-Stapler an.


Diese Arbeiten sind auch möglich, wenn man einige Punkte beachtet. In der nachfolgenden Checkliste sind sie zusammengestellt.

Eins vorneweg: Wenn Personen mit dem Gabelstapler für z.B. Instandhaltungsarbeiten auf- und abwärts befördert werden sollen, dann muss ein speziell für solche Arbeiten ausgerüstetes Anbaugerät verwendet werden: die Arbeitsbühne.


Checkliste Verhalten der Beschäftigten

  • Es führen nur solche Beschäftigte die Arbeiten von der Arbeitsbühne eines Gabelstaplers aus, die dafür geeignet, mindestens 18 Jahre alt, beauftragt und unterwiesen sind.
  • Die Unterweisung umfasst auch den Anbau der Arbeitsbühne entsprechend der Montageanleitung des Herstellers.
  • Die beauftragten Beschäftigten wissen detailliert, wie sie sich auf der Arbeitsbühne sicher verhalten:
  • Während der Hub-, Senk- und Fahrbewegungen nicht über das Geländer beugen oder über dieses hinausgreifen.
  • Standplatz in der Arbeitsbühne nicht mit Hilfsmitteln (Leitern, Kisten, Tritte etc.) erhöhen.
  • Der Staplerfahrer bewegt die Arbeitsbühne mit Person(en) immer vorsichtig auf- und abwärts und neigt den Hubmast nie nach vorne.
  • Es ist sichergestellt, dass bei angehobener Arbeitsbühne der Fahrer den Stapler nicht verfährt - außer zur Feinpositionierung an der Einsatzstelle um wenige Zentimeter.
  • Der Stapler darf mit besetzter Arbeitsbühne nur verfahren werden, wenn die Arbeitsbühne nicht höher als "bodenfrei" angehoben ist, sich ein Haltegriff innerhalb der Konturen der Arbeitsbühne befindet und der Gabelstapler bauartbedingt nicht mehr als 16 km/h fahren kann.
  • Es ist sichergestellt, dass bei angehobener Arbeitsbühne der Fahrer seinen Platz nicht verlässt und die Feststellbremse wirksam ist.
  • Der Staplerfahrer hält sich strikt an das Verbot, Beschäftigte auf den Gabeln, Paletten, auf der Last oder in Gitterboxpaletten zu befördern


Eine auf den Gabeln befestigte Gitterbox oder Palette ist kein Ersatz für eine Arbeitsbühne und zudem für die Aufnahme von Personen strikt verboten.


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