Sicherheitsdatenblatt

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Auch für Zubereitungen, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber gesundheitsgefährdende oder umweltgefährliche Bestandteile enthalten, kann ein Sicherheitsdatenblatt angefordert werden. Auf dem Etikett des Produktes steht in diesem Fall der Hinweis: »Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich«.

Damit wird eine indirekte Kennzeichnung auch für nicht als gefährlich eingestufte Zubereitungen, die gesundheitsgefährdende oder umweltgefährliche Bestandteile enthalten, eingeführt.

Ab August 2004 müssen auch für Biozid-Produkte Sicherheitsdatenblätter mitgeliefert werden.

Werden gefährliche Eigenschaften als nicht vorhanden angegeben, so muss das Sicherheitsdatenblatt eine Aussage darüber enthalten, ob es hierzu keine Informationen gibt oder ob negative Prüfergebnisse vorliegen.

Bei Persönlicher Schutzausrüstung muss das Sicherheitsdatenblatt spezifische Angaben enthalten. Bei Schutzhandschuhen z. B. müssen das Handschuhmaterial (genaue Bezeichnung des Werkstoffs und der Materialdicke) und die Durchdringungszeit des Stoffes (Tragedauer in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der Belastung) angegeben sein. Damit sollen bislang verbreitete Angaben wie »geeignete Schutzhandschuhe« unterbunden werden, die für den Nutzer des Datenblattes keinerlei Informationswert besitzen.


Staatliche Arbeitsschutzbehörden und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) haben in einer Schwerpunktaktion Sicherheitsdatenblätter und das innerbetriebliche Managementsystem zu ihrer Erstellung und Verteilung überprüft. Fazit: Sicherheitsdatenblätter werden von den Inverkehrbringern vielfach noch nicht mit der erforderlichen Sorgfalt und Richtigkeit erstellt.


Anlass für die Aktion

Wie oben dargestellt, sind Probleme bei der Umsetzung der Vorgaben zum Sicherheitsdatenblatt und bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblätter vorhanden. Diese äußern sich u.a. darin, dass bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung und der EUArbeitsstoff- Richtlinie, im Hinblick auf die Ermittlungs- und Überwachungspflichten, der Gefährdungsbeurteilung sowie dem Ergreifen der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahen, gerade die Klein- und Mittelbetriebe Probleme haben, sich Informationen zu beschaffen über:

  • gefährliche Inhaltsstoffe und deren Einstufung
  • Freisetzung bzw. Bildung von gefährlichen Stoffen bei der Verwendung
  • geeignete Schutzmaßnahmen
  • Ersatzstoffe
  • die Höhe der zu erwartenden Exposition bei der üblichen Verwendung und der resultierenden Einhaltung / Überschreitung von Grenzwerten


Darüber hinaus zeigen auch Ergebnisse aus anderen Schwerpunktaktionen (NRW), dass häufig Sicherheitsdatenblätter mit unkonkreten, unzureichenden oder falschen Inhalten erstellt werden. Daneben gab es Hinweise zu klären, die strukturelle Probleme bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblätter im Hinblick auf Aufbau- und Ablauforganisationen, bei der Festlegung der Verantwortlichkeiten, fehlenden Informationen sowie einen mangelnden Informationsfluss bei den Inverkehrbringern als Ursachen für unzureichende Sicherheitsdatenblätter vermuten ließen.


Ziele

  • Die Bedeutung von Sicherheitsdatenblättern als wichtiges Instrumentarium des Arbeitsschutzes insbesondere in Klein- und Mittelbetriebe hervorheben
  • Den Herstellern/Inverkehrbringern von Chemikalien die Bedeutung der einzelnen Angaben im Sicherheitsdatenblatt für den Kunden zu vermitteln, d.h. die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern zu sensibilisieren, diese im Hinblick auf den Arbeitsschutz und die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung inhaltlich informativer, konkreter, praxisnäher und aktueller für den Anwender zu gestalten.
  • Empfehlungen zu geben, zukünftig alle Angaben für die Gefährdungsbeurteilung in das Sicherheitsdatenblatt aufzunehmen
  • Gegebenenfalls Betriebe für Untersuchungen zu einzelnen Schritten der Gefährdungsbeurteilung zu gewinnen, wie z.B. Prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, Erarbeitung von verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK, nach TRGS 420), Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • Die Betriebe von der Wichtigkeit konkreter praxisgerechter Angaben, insbesondere PSA, zu überzeugen
  • Gute Sicherheitsdatenblätter als Wettbewerbsfaktor hervorheben
  • Empfehlungen für die Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation bei der Erstellung und Verteilung zu erarbeiten
  • Vorschläge für übersichtliche, verständliche und praxisgerechte Sicherheitsdatenblätter zu erstellen (Verbesserungen im Technischen Regelwerk oder von gesetzlichen Qualitätsvorgaben, z.B. Sachkunde für die Ersteller)
  • die Entwicklung von sicheren Produkten, für die die Mindestmaßnahmen nach TRGS 500 ausreichend sind, anregen


Das Ingenieurbüro Diemer hat langjährige Erfahrung in der Ermittlung von Gefahrstoffen sowie in der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz. Wir erstellen das Gefahrstoffverzeichnis und die zugehörige Betriebsanweisungen für Arbeitsbereiche, in denen der Gefahrstoff gehandhabt wird und führen für Sie die Unterweisung der Beschäftigten durch.


Infos zum Thema »Sicherheitsdatenblätter«

Infos zum Thema »Gefährdungsbeurteilung«

Infos zum Thema »Betriebsanweisung«

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