Technische Regeln für Gefahrstoffe
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Im Januar wurden drei Technische Regeln neu herausgegeben, und zwar die neue TRGS 517 ("Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen"), die neu gefasste TRGS 512 ("Begasungen") und eine Neufassung der TRGS 519 ("Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten").

