Tragen von Sicherheitsschuhen
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Tragen von Sicherheitsschuhen
Im verarbeitenden Industrie ist die Anzahl der Arbeitsunfälle insgesamt während der letzten Jahre deutlich zurückgegangen. Zugenommen hat jedoch die Zahl der Fußverletzungen von Mitarbeitern, die mit Transportaufgaben betraut sind.
Der Grund hierfür liegt darin, dass
- der Materialdurchsatz in den Betrieben erheblich zugenommen hat und
- mehr Transport- und Hebegeräte bzw. Hilfsmittel eingesetzt werden.
Eine wirkungsvolle Maßnahme zur Verringerung der Verletzungsgefahr ist das Tragen von Sicherheitsschuhen. Zwar können mit Sicherheitsschuhen Unfälle im betrieblichen Transport und Verkehr nicht immer verhindert werden, doch den Verletzungsgefahren für den vorderen Teil des Fußes wird - wie Unfalluntersuchungen zeigen - entgegengewirkt.
Wo müssen Sicherheitsschuhe getragen werden?
Sicherheitsschuhe müssen nach § 29 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) in Verbindung mit BGR 191 "Benutzung von Fuß- und Beinschutz" zur Verfügung stehen "..., wenn mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herab fallende oder abrollende Gegenstände... zu rechnen ist." In der verarbeitenden Industrie bestehen solche Gefahren vor allem für:
- Mitarbeiter, die mit Transportaufgaben beschäftigt sind (z.B. Benutzer von Mitgänger-Flurförderzeugen),
- Gabelstaplerfahrer (Ausnahme: reine Fahrtätigkeit),
- Betriebshandwerker
- Mitarbeiter an Rotationen (z.B. Rolleure),
- Mitarbeiter, die mit schweren Lasten umgehen (z.B. schwere Maschinenteile, Zylinder, Farbeimer).
Auswahl
Die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt sollten unbedingt bei der Auswahl der Sicherheitsschuhe hinzugezogen werden und darauf achten, dass diese auch getragen werden. Sicherheitsschuhe kann man über den Fachhandel, bei den größeren Herstellern jedoch auch über eigene Niederlassungen beziehen.
Es gibt auch Hersteller, die mit einer "Mobilen Filiale" in die Betriebe kommen und so eine individuelle Auswahl ermöglichen. Die Praxis hat gezeigt, dass besonders anfängliche Vorbehalte der Mitarbeiter gegenüber Sicherheitsschuhen abgebaut werden können, wenn eine bestimmte Auswahlmöglichkeit besteht. Es empfiehlt sich deshalb, von einem oder eventuell auch von mehreren Herstellern bestimmte Schuharten in ein betriebsinternes "Angebot" aufzunehmen. Durch eine individuell mögliche Auswahl wird die Bereitschaft, die Schuhe zu tragen, wesentlich erhöht. Dieses Angebot muss sich nach den betriebsspezifischen Anforderungen und denen der Mitarbeiter richten.
Wer zahlt Sicherheitsschuhe?
In den beschriebenen Bereichen, in denen mit Fußverletzungen zu rechnen ist, müssen geeignetß Sicherheitsschuhe vom Betrieb zur Verfügung gestellt, d. h. auch bezahlt werden. Umgekehrt ist jedoch auch jeder Mitarbeiter, der Sicherheitsschuhe erhält, verpflichtet, diese zu tragen (§30 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)). Für Sicherheitsschuhe gilt insofern das gleiche wie für andere Körperschutzmittel, z. B. Schutzbrillen. Sicherheitsschuhe sind nicht teuer; betriebswirtschaftlich gesehen gehören Sicherheitsschuhe sogar zu den "gewinnbringenden" Investitionen. Beispiel: Eine Palette rutscht von einem Stapel ab und fällt unglücklich auf den vorderen Fuß eines Mitarbeiters. Unfallfolgen: Zehenbruch, sechs Wochen Krankheitsdauer.
Allein für die Kosten eines einzigen Ausfalltages könnte man ca. 10 Paar Sicherheitsschuhe kaufen.

