Transport von Druckgasflaschen
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Beim Transport von Druckgasflaschen sind nachfolgende Regelungen zu beachten.
- Druckminderer oder sonstige Armaturen müssen abgeschraubt werden, bevor die Druckgasflaschen in das Fahrzeug geladen werden.
- Zum Schutz der Flaschenventile dürfen die Druckgasflaschen nur mit aufgeschraubter Gaskappe transportiert werden. Dies gilt nicht für Druckgasflaschen, bei denen der Schutz durch einen ständig angebrachten Flaschenkragen erfolgt.
- Kleine Druckgasflaschen (Werkstattflaschen), bei denen kein ständiger Ventilschutz angebracht ist und bei denen auch keine Flaschenkappe aufgeschraubt werden kann, sollten zum Schutz des Flaschenventils in entsprechende Flaschenkoffer oder -kästen gelegt werden.
- Beim Transport von Druckgasflaschen und -packungen (Kartuschen) in geschlossenen Fahrzeugen, wie Kombiwagen oder normalen Personenkraftwagen, muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden, um eine Anreicherung von Gasen im Fahrzeuginnern zu verhindern.
- Erfolgt der Transport im PKW nur ausnahmsweise und kurzfristig, kann dies durch Einschalten der Lüftung auf eine hohe Stufe oder Öffnen der Fenster geschehen.
- Ist es erforderlich, Druckgasbehälter öfter in geschlossenen Fahrzeugen zu transportieren, so sollte dies in einem Transportbehälter mit Zwangsbelüftungssystem, z.B. dem System TOXBOX geschehen (siehe Bild)
- In einem Werkstattwagen ist die Lüftung ausreichend, wenn zwei Lüftungsöffnungen, jeweils mit einem Querschnitt von mindestens 100 cm2, vorhanden sind.

