Transport von Druckgasflaschen

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ToxBox
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Beim Transport von Druckgasflaschen sind nachfolgende Regelungen zu beachten.

  • Druckminderer oder sonstige Armaturen müssen abgeschraubt werden, bevor die Druckgasflaschen in das Fahrzeug geladen werden.
  • Zum Schutz der Flaschenventile dürfen die Druckgasflaschen nur mit aufgeschraubter Gaskappe transportiert werden. Dies gilt nicht für Druckgasflaschen, bei denen der Schutz durch einen ständig angebrachten Flaschenkragen erfolgt.
  • Kleine Druckgasflaschen (Werkstattflaschen), bei denen kein ständiger Ventilschutz angebracht ist und bei denen auch keine Flaschenkappe aufgeschraubt werden kann, sollten zum Schutz des Flaschenventils in entsprechende Flaschenkoffer oder -kästen gelegt werden.
  • Beim Transport von Druckgasflaschen und -packungen (Kartuschen) in geschlossenen Fahrzeugen, wie Kombiwagen oder normalen Personenkraftwagen, muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden, um eine Anreicherung von Gasen im Fahrzeuginnern zu verhindern.
  • Erfolgt der Transport im PKW nur ausnahmsweise und kurzfristig, kann dies durch Einschalten der Lüftung auf eine hohe Stufe oder Öffnen der Fenster geschehen.
  • Ist es erforderlich, Druckgasbehälter öfter in geschlossenen Fahrzeugen zu transportieren, so sollte dies in einem Transportbehälter mit Zwangsbelüftungssystem, z.B. dem System TOXBOX geschehen (siehe Bild)
  • In einem Werkstattwagen ist die Lüftung ausreichend, wenn zwei Lüftungsöffnungen, jeweils mit einem Querschnitt von mindestens 100 cm2, vorhanden sind.
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