Unfälle durch falsche Nutzung von Leitern
Aus DiemerWiki
Insgesamt werden den gewerblichen Berufsgenossenschaften jährlich mehr als 45.000 Unfälle gemeldet.
Diese sind zu 95 Prozent auf falsche Nutzung von Leitern und nur zu etwa fünf Prozent auf defekte Leiterteile zurückzuführen.
Viele Unfallursachen
Fällt die Leiter um, kann der Anlegepunkt nachgegeben oder der Mitarbeiter sich zu weit über den Seitenholm der Leiter gelehnt haben. Es kann aber auch an einer zu kurzen Leiter liegen, z.B. wenn der Mitarbeiter von dieser auf oder in ein Bauteil übersteigt. Nicht selten ist es aber auch ein Gabelstapler, der die im Verkehrsweg stehende Leiter umfährt. Bricht die Leiter zusammen, sind dafür nicht selten Vorschäden wie lose Sprosse, Knicke im Holm oder in der Sprosse verantwortlich. Auch hat sich so mancher Eigenbau als instabil erwiesen. Gleichermaßen sind Überlastungen oder ein zu großer Neigungswinkel der Anlegeleiter zur Wand oder zum Bauteil denkbar. Die Beispiele unterstreichen die unbedingte Notwendigkeit, die Benutzer von Leitern im sicheren Umgang damit zu unterweisen und die Leitern regelmäßig auf Schäden und ausreichende Stabilität zu prüfen.
Anforderungen an Leitern
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beinhaltet das Bereitstellen von Arbeitsmitteln – beispielsweise einer Leiter – auch die Montagearbeiten. Der Arbeitgeber hat also nicht nur das Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, sondern auch zu gewährleisten, dass es unter Berücksichtigung der Einsatzumgebung sicher zum Einsatz kommt. Anhang 2 der BetrSichV führt zudem auf, dass der Arbeitgeber nur solche Leitern bereithalten darf, die für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind. Die Anforderungen sind ausschließlich in der DIN EN 131-1 "Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße", in der DIN EN 131-2 "Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung" sowie in der Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" BGV D 36 § 3 festgelegt. Demnach ist ein Arbeitgeber gut beraten, in seinem Betrieb nur Leitern mit GS-Zeichen einzusetzen. Weil hier ein unabhängiger Dritter das Arbeitsmittel geprüft hat, kann der Benutzer darauf vertrauen, dass diese den Belastungen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch standhält.
Betriebsanleitung und Unterweisung
Leitern müssen vom Hersteller mit einer dauerhaft angebrachten Betriebsanleitung versehen sein, aus der die wichtigsten Verhaltensregeln zur sicheren Benutzung hervorgehen. Diese wird meist als Piktogramm an der Außenseite befestigt. Bei mechanischen Leitern muss die Betriebsanleitung insbesondere Angaben über die standsichere Aufstellung, den zulässigen Aufrichtwinkel, die zulässige Belastung, das Aufrichten und Neigen sowie über das Verhalten bei Störungen enthalten. Auf Basis der Betriebsanleitungen sind die Benutzer von Leitern regelmäßig zu unterweisen. Sinnvoll ist hier die von den Berufsgenossenschaften empfohlene Unterweisung. Eventuell ist eine ergänzende Betriebsanweisung zu erstellen.
Prüfungen
Unabhängig von regelmäßigen Prüfungen sind Leitern vor jedem Einsatz durch den Benutzer einer Sichtprüfung auf Eignung und Beschaffenheit unterziehen. Risse im Material, gelockerte Sprossen sowie fehlende rutschhemmende Füße verbieten die Benutzung. Leitern mit solchen Mängeln sind wirkungsvoll der weiteren Benutzung zu entziehen. Eine besonders sorgsame Sichtprüfung ist bei ausgeliehenen Leitern, z.B. auf Baustellen angeraten. Laut BetrSichV und § 29 der BGV D 2 sind Leitern regelmäßig durch eine vom Unternehmer beauftragte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Entsprechende Sachkunde ist erforderlich. Die Prüfungsintervalle werden durch die Betriebsverhältnisse bestimmt. Leitern lassen sich zudem besser prüfen, wenn sie nummeriert sind und der Betrieb ein Kontrollbuch führt. Entsprechende Prüfunterlagen bieten die Leiterhersteller genauso an, wie Seminare zum Erwerb der nötigen Sachkunde.
Prüfkriterien für Leitern
Bei der regelmäßigen Prüfung ist auf
- Fluchthaltigkeit, Verwindungen, Verbiegungen
- Materialschwächung (Abnutzung, Fäulnis)
- Reparaturstellen
- Anbruchstellen
- Risse (durchgehende Risse bei Holzleitern, Haarrisse bei Metallleitern)
- Gängigkeit von Gelenken
- Zustand der Leiterfüße
- Zustand und Befestigung der Zusatzbauteile
besonders zu achten. Werden diese Mängel gehäuft festgestellt, lassen sich Rückschlüsse auf Eignung und unsachgemäßen Umgang ziehen.
