Unfall - Checkliste für Unternehmer
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Unfall - Was ist zu tun? Checkliste für Unternehmer
Trotz Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen kommt es immer wieder zum Unfall.
Was ist eigentlich zu tun, wenn im Betrieb ein Unfall geschieht?
Die folgende Checkliste hilft Ihnen, an alles Wesentliche zu denken.
- Erste Hilfe leisten. Dazu den Ersthelfer herbeirufen. Auch kleine und unbedeutende Wunden müssen versorgt werden.
- Wenn die Verletzung vermutlich zu einer Arbeitsunfähigkeit führt: Nach der Versorgung durch den Ersthelfer den Verletzten zum Durchgangsarzt (D-Arzt) bringen. Er ist Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie und hat besondere Kenntnisse in der Behandlung von Unfallverletzten. Er ist von den Berufsgenossenschaften bestellt.
- Bei schweren Verletzungen den Rettungsdienst rufen.
- Bei Augen-, Hals-, Nasen- oder Ohrenverletzung den Verletzten zum nächsten Facharzt bringen.
- Unfall und Erste-Hilfe-Leistung ins Verbandbuch eintragen
- Bei Unfällen mit Gefahrstoffen dem behandelnden Arzt Sicherheitsdatenblätter oder Betriebsanweisungen mitgeben.
- Den Unfall gegebenenfalls der BG melden
Sofort melden:
- tödliche Unfälle im Betrieb
- Massenunfälle im Betrieb
- schwere Unfälle im Betrieb
- schwere Schadensfälle, z. B. Explosion, Brand, Einsturz
Diese Unfälle müssen auch dem Amt für Arbeitsschutz gemeldet werden. Bei tödlichen Unfällen ist auch noch die Ortspolizei zu verständigen.
Innerhalb von 3 Tagen melden
Jeden Unfall, der eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen nach sich zieht. Der Unfalltag zählt nicht mit, aber gegebenenfalls der Samstag und Sonntag. Melden Sie den Unfall schriftlich mit dem Unfallanzeige-Formular an die für Ihren Betrieb zuständige BG-
TIPP:
Tragen Sie auf dem Aushang "Erste Hilfe" Anschrift und Telefonnummer der Ärzte und Krankenhäuser ein. So müssen Sie im Ernstfall nicht lange suchen.

