Unfall wegen mangelnder Gefährdungsbeurteilung
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Gleich zweimal zehn Meter tief ist der Mitarbeiter einer Fachfirma gestürzt, als er – an einem Seil gesichert – durch die Lichtplatte eines Werftdachs brach. Er überlebte schwer verletzt.
Die Fachfirma hatte den Auftrag, zerbrochene Lichtplatten im Dach des Schwimmdocks auszutauschen. Neben den nicht durchtrittsicheren Lichtplatten gab es auf dem Dach einen Randstreifen aus begehbarem Trapezblech. Mitarbeiter, Werkzeug und benötigtes Material wurden mit dem Kran in einem großen Arbeitskorb (10 m lang, 1,2 m breit) auf das Dach gehoben. Den Korb setzte man auf der begehbaren Dachfläche ab, wo er – am Kran angeschlagen – während der Arbeiten verblieb. Gleichzeitig diente er als Anschlagpunkt für die Auffangsysteme, bestehend aus einem Auffanggurt, der über ein kurzes Band und einen Seilkürzer mit dem Sicherungsseil verbunden war. Dieses war am Geländer des Arbeitskorbes befestigt.
Beim Aufwickeln eines Elektrokabels am Ende der Arbeiten trat ein Mitarbeiter auf eine Lichtplatte, brach durch und fiel etwa zehn Meter tief bis das Sicherungsseil straff gezogen war und den Sturz abbremsen konnte. Weil das Seil aber über die scharfe Kante eines Trapezbleches zog, wurde es durchschnitten, und der Mitarbeiter fiel weitere zehn Meter tief bis er auf dem Dockboden aufschlug. Schwer verletzt wurde er in ein berufsgenossenschaftliches Krankenhaus gebracht.
Die Unfalluntersuchung ergab, dass der Mitarbeiter das Sicherungsseil nicht mit dem Seilkürzer verkürzt hatte, obwohl er sich direkt am Anschlagpunkt aufhielt. So entstand die große Absturzhöhe bis das System ihn auffangen konnte. Außerdem fehlte der vorgeschriebene Falldämpfer.
Gefährdungsbeurteilung unerlässlich!
Dieser Unfall unterstreicht die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung, auf die beim Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz nicht verzichtet werden kann. Sie muss sämtliche Gefahren, die von der Benutzung dieser Schutzausrüstungen ausgehen, berücksichtigen. Ebenso wichtig ist die sorgfältige Wahl des geeigneten Anschlagpunktes für das Sicherheitssystem. Er soll die beim Absturz entstehenden Kräfte sicher aufnehmen können und die Absturzhöhe möglichst gering halten. Sicherungsseile dürfen zudem nicht über scharfe Kanten gezogen werden. Die Inhalte der Gefährdungsermittlung und der zu treffenden Maßnahmen sind zu dokumentieren und zur Unterweisung der Mitarbeiter mit heranzuziehen. Nicht zuletzt ist es unerlässlich, ein komplettes System – also in diesem Fall eines mit Falldämpfer – zu verwenden, der die auftretenden Kräfte im Falle eines Absturzes auf ein erträgliches Maß reduziert.
