Unfallanzeige

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Wann und wie erstelle ich als Arbeitgeber eine Unfallanzeige?

Unfallmeldung wann?

Der Arbeitgeber (Unternehmer) muss den Unfall eines Versicherten an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung melden, wenn dieser beim Unfall getötet oder so verletzt wird, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird. Dazu dient das Formular Unfallanzeige. Zu den versicherten Unfällen zählen nicht nur Unfälle am Arbeitsplatz, sondern auch Unfälle im Zusammenhang mit sonstigen dem Betrieb dienenden Tätigkeiten. Da auch der Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit versichert ist, ist auch dann eine Unfallanzeige zu erstatten, wenn auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Nachhauseweg etwas passiert ist.

Der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung prüft anhand der in der Unfallanzeige gemachten Angaben, ob ein entschädigungspflichtiger Unfall vorliegt. Deshalb sollte jede Frage möglichst sorgfältig beantwortet werden.

Angabe der Krankenkasse: Die Angabe der Krankenkasse auf dem Formular ist notwendig, damit der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Rehabilitation zusammen arbeiten kann.

Die Schilderung des Unfallherganges sollte alle Angaben enthalten, die zum Unfall geführt haben. Das Ziel dabei ist, die Unfallursache zu ermitteln, um so eine Wiederholung des eingetretenen Unfalles möglichst zu verhindern.


Unfallmeldung wie?

Der Arbeitgeber (Unternehmer) oder sein von ihm Beauftragter unterschreibt die Unfallanzeige und bestätigt damit die Richtigkeit der Angaben, soweit ihm dies möglich ist. Die Unterschriften der Personalvertretung und des Sicherheitsbeauftragten bestätigen lediglich, dass sie von dem eingetretenen Unfall in Kenntnis gesetzt wurden. Zusätzlich sind auch der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit über den Unfall zu informieren.


Infos zum Thema »Arbeitsmedizinische Betreuung«


Unfallanzeige

Die Unternehmer sind verpflichtet, einen Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall der Berufsgenossenschaft zu melden, wenn ein Mitarbeiter so verletzt wird, dass er für mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.

Die für diese Meldung benötigte Unfallanzeige kann neben einer Vielzahl von Vordrucken unter der Rubrik Formtexte als Word- oder PDF-Datei heruntergeladen werden. Die zur Verfügung stehenden Formtexte werden laufend aktualisiert und vervollständigt.

Im übrigen halten die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf Anforderung Formulare für den medizinischen Bereich bereit.

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