Unterweisung in Erster Hilfe
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Jeder Betriebsangehörige muss regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb unterwiesen werden (§ 4 BGV A1).
Folgende Fragen sollten in einer Unterweisung zur Ersten Hilfe behandelt werden:
- Welche Kollegen/Personen sind Ersthelfer?
- Wo und wie soll bei einem Unfall der Notruf abgesetzt werden?
- Wem muss ich einen Unfall melden?
- Wo befindet sich Erste-Hilfe-Material?
- Was muss ich bei einem Arbeitsunfall tun?
- Welche Ärzte sind nach einem Arbeitsunfall aufzusuchen?
- Wie und durch wen werden die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert?
- Welche Pflichten hat jeder im Bezug auf die Erste Hilfe?
- Ausserdem - falls vorhanden - die Standorte von Betriebssanitätern und Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Sanitätsraum, Krankentragen, Meldeeinrichtungen
Wichtige Adressen und Notrufnummern für die Unterweisung enthält auch der berufsgenossenschaftliche Aushang "Erste Hilfe" (BGI 510).
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.
Zur Dokumentation kann das so genannte "Verbandbuch" (BGI 511), der Meldeblock (BGI 511-3) oder auch das Formular "Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen" verwendet werden. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 BGV A1).
Für jeden Mitarbeiter im Betrieb ist die Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen deshalb wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann.
Das Ingenieurbüro Diemer bietet ein Seminar zum Thema Organisation der Ersten Hilfe an.
