Unterweisungen
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Unterweisen – eine betriebliche Notwendigkeit
WARUM muß unterwiesen werden?
Sicheres Arbeiten ist ohne das Wissen um die mit der Arbeit verbundenen Gefahren und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nicht denkbar.
Dieses Wissen entsteht nicht von selbst, es muß vermittelt werden.
Auch modernste Arbeitsmittel und Maschinen besitzen keine absolut sichere Technik; es bleiben immer Restgefahren bestehen, die nur durch entsprechendes Verhalten der Versicherten gebannt werden können. Die Fähigkeit zum richtigen Verhalten setzt das notwendige Wissen voraus. Um dieses zu vermitteln, bedarf es der Ausbildung und Information. Vor allem gilt dies für den Umgang mit gefährlichen Stoffen, die in zunehmender Anzahl in unseren Betrieben eingesetzt werden.
Die Notwendigkeit zu unterweisen ergibt sich auch aus dem Arbeitsschutzgesetz, in welchem in § 5 festgelegt ist, daß Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen sind. Dementsprechend müssen Unterweisungen über Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden. Falsch verstanden wäre die Aufgabe, zu unterweisen jedoch, wenn sie sich auf allgemeine Ermahnungen oder auf das Aushändigen der Unfallverhütungsvorschriften beschränken würde – ggf. mit dem mündlichen Kommentar, diese durchzulesen. Ziel der Unterweisung ist es, Unfälle zu vermeiden und einen störungsfreien Betriebsablauf zu ermöglichen. Beides wird auch zu einem besseren Betriebsergebnis beitragen.
