Verantwortung bei der Ladungssicherung

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Ladung sichern
Ladung sichern


Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) haben Fahrzeugführer und Fahrzeughalter die Verantwortung für den Betrieb eines Fahrzeuges zu tragen. Halter ist im Betrieb in der Regel der Unternehmer. Es gehört zu seinen Aufgaben, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zu treffen, die den Einsatz seiner Fahrzeuge sicher gestalten. Dazu gehören sowohl der Zustand des Fahrzeugs, die Eignung des Fahrers als auch die Sicherung der Ladung. Zudem verpflichtet die Straßenverkehrsordnung den Fahrzeugführer dafür zu sorgen, dass Fahrzeug und Ladung den Vorschriften entsprechen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Der Halter muss nicht allen Verpflichtungen persönlich nachkommen, er kann sie selbstverständlich delegieren, wovon in der betrieblichen Praxis auch Gebrauch gemacht wird. Unterhält der Betrieb einen eigenen Fuhrpark mit mehreren Fahrzeugen, wird der Unternehmer seine Pflichten auf den Fuhrparkleiter übertragen und die Fahrer dazu verpflichten, vor Fahrtantritt Fahrzeug und Ladung zu kontrollieren. Auch während der Fahrt muss beobachtet werden, ob alles sicher an seinem Platz bleibt. Derartige Pflichten lassen sich bereits im Arbeitsvertrag festlegen. Dennoch muss der Unternehmer sich immer wieder davon überzeugen, dass seine Regelungen auch eingehalten werden. Gerade mangelhafte Ladungssicherung und die daraus resultierenden Unfälle sorgen regelmäßig für Schlagzeilen in der Presse.

Der Halter darf die Inbetriebnahme seines Fahrzeuges nicht zulassen, wenn die Ladung die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Um Haftungs- und Verantwortungsfragen in Sachen ungesicherter Ladung zu vermeiden, lohnt es sich, in entsprechende Sicherungssysteme, die auch gleichzeitig Ordnungssysteme sein können, zu investieren.


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