Verbandkasten im Auto
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Der Verbandkasten und sein Schattendasein
Weil der Verbandkasten im Auto in der Regel nur selten zum Einsatz kommt, wird ihm meist wenig Aufmerksamkeit zuteil. Im Ernstfall ist er dann häufig unbrauchbar.
Er hat es kommen sehen: Der Radfahrer vor ihm will einer Fahrbahnunebenheit ausweichen, gerät auf den Randstreifen und landet unsanft in der Böschung. Er blutet am Arm - nichts Schlimmes, aber Andres W. will die Wunde doch versorgen. Er kramt den Verbandkasten aus dem Auto, entnimmt ihm ein Heftpflaster - es klebt nicht, will nicht halten. «Wohl schon zu alt», meint er. Keine Seltenheit - Verbandkästen im Auto führen meist ein rechtes Schattendasein. Einerseits ist es gut, wenn sie nicht gebraucht werden. Andererseits: Wenn sie zum Einsatz kommen, müssen sie funktionstüchtig sein, das heißt griffbereit und vollständig bestückt mit einwandfreiem Verbandmaterial.
Was heißt «funktionstüchtig»?
Deshalb sollte der Verbandkasten mindestens einmal im Jahr einer kritischen Prüfung unterzogen werden: Ist noch alles drin, was hineingehört? Ist das Verbandmaterial noch in Ordnung und nicht zu alt? Wundschnellverband und Heftpflaster beispielsweise verlieren durch die im Auto herrschenden Temperaturen schnell ihre Klebefähigkeit und sollten jährlich ausgetauscht werden. Wer sich nicht sicher ist, kann den Inhalt auch durch den Betriebsarzt überprüfen lassen.
Was heißt «griffbereit»?
Wenn es im Auto keinen dafür vorgesehenen festen Platz gibt, bietet sich für die Unterbringung des Verbandkastens der Raum unter dem Fahrer- oder Beifahrersitz an. Wer seine Bordapotheke in den Kofferraum verbannt, sollte darauf achten, dass sie auch bei voller Beladung noch gut zugänglich ist. Der Kofferraum ist sowieso kein sonderlich geeigneter Platz: Nach einem Unfall lässt sich die Kofferraumklappe möglicherweise gar nicht mehr öffnen. Statt als Helfer in der Not zu dienen, kann der Verbandkasten selbst zur Gefahr werden, wenn er auf der Ablage am Heckfenster liegt: Bei einer Vollbremsung oder gar einem Aufprall kann er als gefährliches Geschoss die Insassen verletzen.
Tipp
Wer noch mit einem alten Verbandkasten (vor Januar 1998) herumfährt, sollte die darin befindlich Ölkreide zur Markierung von Unfallfahrzeugen beim Kauf eines neuen Verbandkastens «retten». In den neuen Bordapotheken ist sie nämlich nicht mehr enthalten.
Nach DIN 13164 muss der Kfz-Verbandkasten enthalten:
- 1x Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 x 2,5 cm
- 8x Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 x 6cm
- 3x Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1x Verbandpäckchen, DIN 13151-G
- 2x Verbandtücher Brandwunden, DIN 13152-BR
- 1x Verbandtuch, DIN 13152-A, 600 x 800mm
- 6x Kompressen, 100 x 100mm
- 2x Mullbinden, DIN 61631-MB-6, 6 x 400cm oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3x Mullbinden, DIN 61631-MB-8, 8 x 400cm oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 2x Dreiecktücher, DIN 13168-D
- 1x Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1x Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 4x Einmalhandschuhe, DIN EN 455-1 und DIN EN 455-2
- 1x Erste-Hilfe-Broschüre
- 1x Inhaltsverzeichnis
Seminar "Aufbau der Ersten-Hilfe-Organisation im Betrieb"
Das Ingenieurbüro Diemer übernimmt für ihr Unternehmen die betriebsärztliche Versorgung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften («Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit» BGV A2), u.a.:
- Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
- Organisation der Ersten Hilfe Beratung beim Einsatz von chronisch Kranken und Schwerbehinderten
- Beratung beim Umgang mit Gefahrstoffen
- Beratung zur Prävention von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschussitzungen
- Beratung bei Suchtproblematik
- Impfberatung bei beruflichen Auslandsaufenthalten
- Arbeitsschutzberatung
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Unsere Experten beraten Sie, führen Analysen durch, halten Vorträge und führen Schulungen zu arbeitsmedizinisch wesentlichen Themen durch wie
- Unfallverhütungsvorschrift «Betriebsärzte»
- Gefahrstoffverordnung
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
