Verbandskasten

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Verbandskasten
Verbandskasten

Anzahl und räumliche Aufteilung von Verbandskästen im Betrieb


Hintergrund der Vorgaben des § 39 Arbeitsstättenverordnung i.V.m. ASR 39 ist es, eine möglichst wirksame und damit auch schnelle Erste Hilfe bei Verletzungen in Arbeitsstätten zu gewährleisten. Die Art und Menge der Erste-Hilfe-Ausstattung, die in einem Betrieb vorhanden sein muss, richtet sich nach den drei Kriterien Betriebsgröße, Beschäftigtenanzahl und spezifischen Gefahren eines Betriebs. Wird der Verbandskasten in einem dreigeschossigen Gebäude im mittleren Geschoss deponiert, ist er von jedem ständigem Arbeitsplatz höchstens eine Geschosshöhe entfernt. Die Entfernung zum nächstgelegenen Verbandskasten soll höchstens 100 m betragen. Es ist zweckmäßig, die Anzahl und die Position der Verbandskästen mit dem Betriebsarzt abzustimmen.


Verbandskasten
Verbandskasten

Welcher Verbandkasten für welchen Betrieb?

Jeder Betrieb muss ausreichend Erste-Hilfe-Material bereitstellen. Dazu zählt in erster Linie Verbandmaterial. Aber welcher Verbandkasten ist der richtige?

Eine Frage, die uns häufig gestellt wird. Es sollte auf jeden Fall ein Verbandkasten nach einer DIN-Norm sein. Der genormte Inhalt dient als Basis für die Mindestausstattung der Betriebe. Außerdem ist er nach neuen Erkenntnissen in der Notfallmedizin für den betrieblichen Bereich zusammengestellt. Der Rest ist reine Mengenlehre. Es hängt von der Art und Größe des Betriebes ab, ob man dort mit dem kleinen Verbandkasten nach DIN 13157 (bis 20 Beschäftige ein Verbandkasten) auskommt oder einen großen nach DIN 13169 (bis 100 Mitarbeiter ein großer Verbandkasten, ab 101 zwei) braucht.

Beide Verbandkästen unterscheiden sich nur in der Anzahl des Verbandmaterials, aber nicht in der Art.

Übrigens: In Auslieferungsfahrzeugen reicht der Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164.

http://www.arbeit-medizin.de

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