Verkehrsmedizin

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Die Fahrerlaubnis-Verordnung

Seit 1.1.1999 gilt in der Bundesrepublik die neue Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Auslöser ist die 2. EG-Richtlinie über den Führerschein, die nun in einzelstaatliches Recht umgewandelt wurde. Die FeV löst den Teil der bisherigen StVZO ab, der die gesetzlichen Grundlagen für die Zulassung von Personen regelte und bringt für einen großen Kreis von (Berufs-)Kraftfahrern wesentliche änderungen mit sich. Sie müssen sich künftig beim Erwerb und bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis genau festgelegten körperlichen und zum Teil auch medizinisch-psychologischen Untersuchungen unterziehen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die körperliche und auch die geistige Eignung für das Führen eines Kraftfahrzeuges in regelmäßigen Abständen zu überprüfen (§§ 23, 24 FeV).

In der FeV ist festgelegt, welche ärztlichen Fachgruppen die Untersuchungen durchführen dürfen, wie die Untersuchungen dokumentiert werden müssen (Standardfragebogen) und welche körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen die Fahrerlaubnis beschränken (Anlage 4, FeV).

Die FeV bestimmt, dass die Fahrerlaubnis-Behörde bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers - zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen und Auflagen - die Beibringung eines Gutachtens anordnen kann (§11, Abs.2 FeV).

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