Verlorengegangener Staplerschein

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Wo bekommt man Ersatz für einen verlorengegangenen Staplerschein?

Der sog. Gabelstaplerschein ist ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Führen eines Flurförderzeuges. (Näheres hierzu finden Sie in der BGV D 27 "Flurförderzeuge" sowie in der BGG 925.) Die hierfür notwendige Ausbildung findet nicht bei einer Behörde statt, sondern bei den Berufsgenossenschaften oder auch bei privaten Firmen wie z.B. den Herstellern von Flurförderzeugen.

Ein behördliches Register über Personen mit der Eignung zum Führen von Gabelstaplern existiert nicht.

Deshalb kann Ihnen das Amt für Arbeitsschutz auch keinen Ersatz für den verloren gegangenen Staplerschein ausstellen. Sie sollten versuchen, eine Zweit-Ausfertigung bei der Institution zu bekommen, bei der Sie seinerzeit den Staplerschein absolviert haben.

Möglicherweise hat auch noch der jetzige oder frühere Arbeitgeber eine Kopie Ihres Staplerscheines in den Personalunterlagen und ist bereit, Ihnen eine Kopie zukommen zu lassen. Ob diese von Ihrem jetzigen Arbeitgeber als Ausbildungsnachweis akzeptiert wird, kann von hier aus allerdings nicht gesagt werden.

Ggf. ist es sinnvoller, die Ausbildung als Staplerfahrer zu wiederholen, damit das Fachwissen aufzufrischen und einen neuen Staplerschein ausgestellt zu bekommen.



Mehr Informationen:

Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer nach BGG 925 (ohne Fahrpraxis)

Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer nach BGG 925 (mit Fahrpraxis)

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