Versicherte

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Versicherte sind alle Personen, die nach den §§ 2 ff. SGB VII den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen. Es handelt sich in der Regel um Personen, die in einem inländischen Unternehmen als Arbeitnehmer beschäftigt werden. Versicherte können auch Personen sein, die keine Beschäftigte im Sinne des staatlichen Arbeitsschutzrechts sind, z.B.

  • selbstständig, unentgeltlich oder insbesondere ehrenamtlich, z.B. bei der freiwilligen Feuerwehr, im Gesundheitsdienst oder in der Wohlfahrtspflege Tätige, z.B. beim Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst, bei der Johanniter Unfallhilfe, beim Arbeitersamariterbund,
  • Ersthelfer bei Unfällen,
  • Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs der jeweiligen Einrichtung, z.B. Kindergärten, Schulen, Tageseinrichtungen,


§ 2 SGB VII führt die besonderen versicherten Personengruppen im Einzelnen auf.

  • alle Unternehmer, die freiwillig oder Kraft Satzung versichert sind.
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