Vorsorgekartei und Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigung
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Für Versicherte, die untersucht worden sind, hat der Unternehmer eine Vorsorgekartei zu führen. Die Kartei muß für jeden Versicherten folgende Angaben enthalten:
1. Vor- und Familienname, Geburtsdatum,
2. Wohnanschrift,
3. Tag der Einstellung und des Ausscheidens,
4. Rentenversicherungsnummer,
5. zuständiger Krankenversicherungsträger,
6. Art der vom Arbeitsplatz ausgehenden Gefährdungsmöglichkeiten,
7. Art der Tätigkeit mit Angabe des Beginns und des Endes der Tätigkeit,
8. Angaben von Zeiten über frühere Tätigkeiten, bei denen eine Gefährdungsmöglichkeit bestand (soweit bekannt),
9. Datum und Ergebnis der Vorsorgeuntersuchung,
10. Datum der nächsten Nachuntersuchung,
11. Name und Anschrift des untersuchenden Arztes,
12. Name dessen, der die Vorsorgekartei führt.
Die Angaben können in Dateiform auch auf sonstigen Datenträgern gespeichert werden.
Der Versicherte oder eine von ihm bevollmächtigte Person hat das Recht auf Einsichtnahme in die ihn betreffenden Angaben.
